Schnelle und verlässliche Auszahlung, ein individuelles Liquiditätsmanagement, perfekte Plausibilitätsprüfung, ein hoher Retaxationsschutz und persönlicher Service: Seit mehr fünf Jahrzehnten gehört die Rezeptabrechnung zu unserem Kerngeschäft.
Seit Anfang 2024 nimmt auch bei uns das eRezept einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Mehr als 50% der verarbeiteten Rezepte sind heute digital. Als Gründungs- und Vorstandsmitglied des VDARZ (Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren) haben wir die Entwicklung des eRezeptes über die letzten Jahre mitgestaltet und sind als wichtiger Impulsgeber beim Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sowie beim Abrechnungsprozess mit den Kostenträgern involviert gewesen.
Ob eRezept oder die klassische Papierversion: Wir übernehmen die gesamte Abrechnung, die Klärung mit den Kostenträgern, das Inkasso des Herstellerrabattes und erstellen eine monatliche Kompaktabrechnung, in der alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind. Durch gruppeneigene Synergien innerhalb der ARZ Haan AG entwickeln wir zudem intelligente IT-Lösungen, um für zukünftige Anforderungen gerüstet zu sein.
Aus der perfekten Kombination von modernster Digitaltechnologie, höchster Sicherheit und individuellem persönlichen Service ergeben sich viele Vorteile für die Apotheken vor Ort:
Sicher
Keine Forderungsabtretung
Zertifizierte Datensicherheit
Retaxationsschutz
Für unsere Abrechnungsgelder führen wir ein offenes Sammel-Treuhandkonto, das ausschließlich zur Abwicklung der Apothekenabrechnung genutzt wird und vom eigenen Vermögen der ARZ Service GmbH getrennt ist. Die genaue Zuordnung der auf diesem Konto eingegangenen Abrechnungsgelder ist damit zu jeder Zeit gewährleistet. Die Abrechnungsbeträge werden durch separate Buchungskreise von den eigenen Vermögenswerten getrennt.
Gut zu wissen: Bereits ab Eingang bei unseren Kunden sind die später abzurechnenden Rezepte umfassend abgesichert - bis zu einer Höhe von
1,5 Millionen Euro.
Anders als bei Abrechnungsmodellen anderer Anbieter üblich, bleiben unsere Kunden stets Inhaber ihrer Forderungen. Eine Forderungsabtretung ist in unserem Abrechnungsmodell nicht vorgesehen, sodass keine Aktivierung der Abrechnungsgelder im Betriebsvermögen erfolgt.
Wir managen die Rezeptabrechnung komplett in unserem Haus. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet damit nicht statt. Als erstes Apothekenrechenzentrum in Deutschland sind wir 2012 für Datensicherheit bei Abrechnungsdienstleistungen für Apotheken zertifiziert worden. Das seitdem jährlich stattfindende Überwachungsaudit bescheinigt der ARZ Gruppe einen normkonformen Umgang nach der internationalen Norm für Datensicherheit ISO/IEC 27001.
Perfekt prüfen zahlt sich aus: Oft werden Rezepte mit Verordnungs-, Dokumentations- oder Abgabefehlern von den Krankenkassen beanstandet, was durch eine sorgfältige Rezeptvorprüfung verhindert werden kann. Jeder Fehler, der vor der Abrechnung der Verordnung mit den Krankenkassen festgestellt und korrigiert wird, verhindert eine nachträgliche Retaxation. Wir beobachten akribisch die sich ändernden Vorgaben und Verordnungen der Kostenträger und sorgen so mit den von uns entwickelten und stetig angepassten Prüfsystemen für eine hohe Aufdeckungsquote.
Absolute Transparenz: Unsere Kunden haben über ihr Online-Datenkonto Einblick auf alle ihre gescannten Rezepte. Jedes Rezept wird auf drohende Rabattvertragsverletzungen von uns geprüft und gekennzeichnet. Über das Online-Datenkonto können retaxationsgefährdete Rezepte dann online zurückgefordert werden.
Echtzeitprüfung: Mit der Online-Schnittstelle ReTax Business zwischen Apotheken-Kassenplatz und unserem System kann bereits beim Kassenvorgang ein Rezept in Echtzeit auf Taxierung oder auf ››Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln‹‹ geprüft werden. So werden mögliche Probleme mit den Kostenträgern bei der Rezeptabrechnung unmittelbar verhindert.
ReTax Business prüft in Echtzeit zum Beispiel ob der Taxepreis von Fertigarzneimitteln oder A+V Artikeln von der gültigen Lauer-Taxe abweicht, ob der Zuzahlungsbetrag falsch ist, die PZN unbekannt ist, der Artikel außer oder noch nicht im Verkehr ist, Images von bereits abgerechneten Rezepten aufgerufen werden, oder ob laut Rabattvertrag ein anderes Arzneimittel abgegeben werden müsste.
Einspruch: Kommt es doch einmal zu Retaxierungen, hilft unser Tool ArtikelHistorie schnell und einfach. Eine Recherche zu historischen Arzneimittelverfügbarkeiten, Rabattverträgen, Preisen und Kostenträgervereinbarungen ist per Mausklick durchführbar und hilft damit bei begründetem Einspruch gegen Retaxierungen.
Mit dem digitalen Rezeptarchiv und seiner smarten Suchfunktion stellen wir unseren Kunden alle Abrechnungsdaten und digitalisierten Rezepte bereit, wodurch die Rezeptrecherche schnell und effizient vorgenommen werden kann und etwa bei nachträglichem Klärungsbedarf mit Versicherten oder Ärzten betreffende Rezepte einfach aufgerufen werden können.